1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Fahrzeuge, für die ein Huddig Care-Servicevertrag besteht.
Unter „Maschine“ ist das Fahrzeug zu verstehen, das unter diese Vereinbarung fällt.
Unter „Kunde“ ist der Eigentümer der Maschine zu verstehen.
Unter „Lieferant“ ist Huddig AB zu verstehen.
Unter „autorisiertem Servicepartner“ versteht Huddig AB dealer von Huddig AB zugelassenen dealer eine Servicewerkstatt.
Unter „Wartung“ sind die Arbeiten, Kontrollen und Maßnahmen zu verstehen, die gemäß dem jeweils gültigen Original-Handbuch und den Wartungsplänen von Huddig in festgelegten Wartungsintervallen durchgeführt werden.
2. Umfang
Der Vertrag umfasst Serviceleistungen gemäß den geltenden Serviceplänen von Huddig und gilt landesweit in dem Land, in dem die Vertragsparteien tätig sind. Der Vertrag umfasst die Rücknahmegebühr für Öle und Flüssigkeiten, die bei Servicearbeiten vor Ort verbraucht wurden.
Die Maschine ist ab dem Startdatum im Rahmen des Vertrags versichert und der Vertrag läuft an dem Tag aus, an dem die Maschine 4499 Betriebsstunden erreicht, die vom Betriebsstundenzähler erfassten Motorbetriebsstunden erreicht oder an dem drei Jahre seit dem Startdatum vergangen sind.
Der Service muss von einem autorisierten Servicepartner durchgeführt werden und kann von allen angeschlossenen Werkstätten erbracht werden, die unter den Vertrag fallen und unter service provider Service und Support finden“ aufgeführt sind.
Der Service wird während der regulären Geschäftszeiten des autorisierten Servicepartners durchgeführt.
3. Verpflichtungen der autorisierten Servicepartner
Im Vertrag enthalten
Der autorisierte Servicepartner verpflichtet sich:
- Führen Sie die Wartungsarbeiten gemäß der Bedienungsanleitung der Maschine sowie den jeweils geltenden Wartungsplänen und festgelegten Wartungsintervallen von Huddig durch.
- Jährliche Überprüfung der Klimaanlage durchführen (AC-Kontrolle).
- Nach dem Service mit dem Kunden Rücksprache halten, was eine Besprechung der durchgeführten Arbeiten sowie die Übergabe des Serviceprotokolls mit eventuellen Anmerkungen und Maßnahmenpunkten umfasst.
4. Außerhalb des Leistungsumfangs der autorisierten Servicepartner
Nicht im Vertrag enthalten
Folgendes fällt nicht unter den Vertrag:
- Tägliche Wartung gemäß der Bedienungsanleitung der Maschine.
- Reparaturen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags durchgeführt werden.
- Entschädigung für die Fahrzeit sowie die zurückgelegte Strecke zum und vom Arbeitsgerät.
- Reinigung der Maschine im Rahmen der Wartung.
- Öl für die Arbeitshydraulik.
- Befüllung der Klimaanlage mit Kältemittel.
- Nachfüllen von Ölen und Flüssigkeiten zwischen den regulären Wartungsintervallen.
- Anhänger- und Transportkosten für den Transport der Maschine. Die Entscheidung, ob die Arbeiten vor Ort durchgeführt werden können oder ob die Maschine in die Werkstatt transportiert werden muss, trifft der autorisierte Servicepartner.
- Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Servicepartners liegen und sich auf die Ankunftszeit oder den Materialverbrauch auswirken, sowie Ereignisse höherer Gewalt.
- Überstunden, die außerhalb der regulären Arbeitszeit des autorisierten Huddig-Händlers geleistet und vom Kunden in Auftrag gegeben werden.
- Service oder Wartung von Anbaugeräten wie beispielsweise Rototilt, Ladekran, LCC und anderen nachträglich eingebauten Komponenten, die von Huddig, dealer, ÅF oder einem anderen Servicepartner installiert wurden.
- Betriebs- und Produktionsausfälle, unabhängig von der Ursache.
5. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Die Maschine auf sichere, gesetzeskonforme, umsichtige und fachgerechte Weise zu verwenden bzw. sicherzustellen, dass sie entsprechend den vorgesehenen Verwendungszwecken und der Bedienungsanleitung verwendet wird.
- Wenden Sie sich dealer an dealer , um die im Rahmen dieses Vertrags vorgesehenen Service- und Wartungsarbeiten zu planen. Alle Service- und Wartungsarbeiten müssen innerhalb von 100 Stunden nach Ablauf des angegebenen Intervalls durchgeführt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geplante Servicearbeiten rechtzeitig zu beauftragen. Der autorisierte Servicepartner hat das letzte Wort bei der Festlegung der Servicearbeiten und der Terminvereinbarung.
- Bereitstellung von Kraftstoffen und Abgasreinigungsmitteln.
- Die tägliche Wartung durchführen und ein Protokoll gemäß der Betriebsanleitung führen.
- Stellen Sie sicher, dass die Maschine gereinigt und zu den festgelegten Wartungsintervallen für die Wartung bereitsteht.
- Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsumgebung sicher und für die Durchführung der Arbeiten durch den Dienstleister geeignet ist. Dazu gehört beispielsweise, dass Geräte, die die Wartungsarbeiten erschweren, vor Beginn der Arbeiten demontiert werden.
- Der Händler hat die Zahlungen gemäß diesem Vertrag unter Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen und Verfahren zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Händler berechtigt, die Durchführung von Serviceleistungen so lange auszusetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
- Wenden Sie sich an dealer nächstgelegenen autorisierten Huddig dealer Servicepartner, um einen Servicetermin außerhalb Ihres üblichen Gebiets zu vereinbaren.
6. Gültigkeitsdauer
- Der Vertrag kann für die Huddig-Modelle 1260E und 1370 abgeschlossen werden.
- Die Gültigkeitsdauer ist im Vertrag angegeben und gilt für die jeweilige Maschine.
- Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Bei vorzeitiger Beendigung erfolgt eine Endabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Fahrzeit im Verhältnis zur vereinbarten jährlichen Fahrzeit. Die Endabrechnung kann eine Schlussrechnung nach sich ziehen.
- Huddig AB ist berechtigt, die Vertragsbedingungen einseitig durch schriftliche Mitteilung mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten zu ändern. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er die Änderung nicht akzeptiert.
7. Gebühren
- Alle Preise sind in schwedischen Kronen (SEK) angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
- Dieser Vertrag wird einmal (1) jährlich entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt (SCB) veröffentlichten Arbeitskostenindex (LCI) indexiert.
- Die Zahlung erfolgt auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von zehn (10) Prozent gemäß dem Zinsgesetz berechnet.
- Bei wiederholten Zahlungsverzügen ist Huddig AB berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
8. Ersatzteile für Huddig
- Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sollten nach Möglichkeit Originalersatzteile und -flüssigkeiten von Huddig verwendet werden.
- Sollte dies nicht möglich sein, dürfen nach Rücksprache mit Huddig AB Produkte gleichwertiger Qualität verwendet werden.
9. Verzug des Kunden
- Falls der Kunde die Maschine nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen kann, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
- Der autorisierte Servicepartner ist berechtigt, eine Erstattung der Kosten zu verlangen, die dadurch entstanden sind, dass die Serviceleistung nicht erbracht werden konnte.
10. Verzögerung durch einen autorisierten Servicepartner
- Falls die Dienstleistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden kann, ist der Kunde unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde ist berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen.
- Wird dies versäumt, kann der Kunde die Arbeiten selbst oder durch einen anderen Anbieter ausführen lassen.
- Zusätzliche Kosten werden vom Servicepartner erstattet, außer im Falle höherer Gewalt.
11. Dokumentation
- Das Serviceprotokoll ist nach Abschluss der Servicearbeiten dem Kunden zu übergeben und mit ihm durchzugehen.
- Der Kunde muss ein Protokoll über die tägliche Überprüfung führen.
- Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergeben.
12. Gewährleistungsfrist und Reklamation
- Der autorisierte Servicepartner haftet für Mängel an den während der Vertragslaufzeit erbrachten Serviceleistungen.
- Reklamationen sind unverzüglich geltend zu machen.
- Eine versäumte Reklamation führt zum Verlust des Rechts, Mängel geltend zu machen.
13. Änderung an der Maschine
- Der Kunde hat dealer angegebenen dealer schriftlich dealer Änderungen oder Modifikationen zu informieren, die an der Maschine vorgenommen werden und sich auf die Wartungspunkte auswirken.
14. Kündigung des Vertrags
Dieser Vertrag erlischt automatisch:
- Zum im Vertrag festgelegten Ablaufdatum.
- Wenn die für die Vertragslaufzeit festgelegte maximale Betriebsstundenzahl der Maschine überschritten wurde.
Der Händler oder Lieferant behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen, indem er den Kunden unter den folgenden Umständen schriftlich per Einschreiben darüber informiert:
- Ausbleibende oder verspätete Zahlung gemäß Vertrag.
- Wenn die Maschine aus dem Land ausgeführt wird.
- Wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder in irgendeiner Weise in solche Verfahren verwickelt ist.
- Wenn die Maschine von Dritten ohne Zustimmung des Händlers genutzt und/oder gewartet wird.
- Das Eigentum an der Maschine wurde übertragen oder die Maschine wurde an einen Dritten vermietet.
15. Rahmenbedingungen
Höhere Gewalt
- Die Parteien sind von der Haftung befreit, wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie behördliche Entscheidungen, Krieg, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Brände oder ähnliche Umstände.
16. Streitfall
- Streitigkeiten werden im Schiedsverfahren nach dem Recht des Landes des Lieferanten beigelegt. Huddig AB behält sich jedoch das Recht vor, Zahlungsstreitigkeiten vor einem ordentlichen Gericht zu verhandeln.